Hallo,
wir haben eine Mitarbeitende, die im Versorgungswerk der Rechtsanwälte versichert ist. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzl. KK. Für den RV-Beitrag an das Versorgungswerk zahlen wir nur einen AG-Zuschuss, die Abführung erfolgt von der Mitarbeitenden selbst. Wir sind uns nicht sicher, wie das Netto als Grundlage für das Mutterschaftsgeld berechnet wird. Können Sie uns das beantworten? Vielen Dank.