Expertenforum

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  • 01
    Berechnung Mutterschaftsgeld bei Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk

    Hallo,

    wir haben eine Mitarbeitende, die im Versorgungswerk der Rechtsanwälte versichert ist. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzl. KK. Für den RV-Beitrag an das Versorgungswerk zahlen wir nur einen AG-Zuschuss, die Abführung erfolgt von der Mitarbeitenden selbst. Wir sind uns nicht sicher, wie das Netto als Grundlage für das Mutterschaftsgeld berechnet wird. Können Sie uns das beantworten? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeld bei Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk


    Hallo SZBS GmbH,


    bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts ist für die Mutterschaftsgeldberechnung das Bruttoarbeitsentgelt, das in dem Berechnungszeitraum erzielt wurde, um die gesetzlichen Lohnabzüge zu vermindern. Abzugsfähig sind mithin die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.

    Bei von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmerinnen sind bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts die um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderten Pflichtbeiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen (Gemeinsames Rundschreiben vom 06./07.12.2017 in der Fassung vom 10.12.2025 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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