Expertenforum - Berechnung Lohnfortzahlung gfB wenn vorher teilzeitbeschäftigt

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Berechnung Lohnfortzahlung gfB wenn vorher teilzeitbeschäftigt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    grundsätzlich berechnen wir die Lohnfortzahlung für unsere geringfügig Beschäftigten nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate.

    Nun haben wir denn Fall, dass eine Mitarbeiterin ab 01.04.2024 von Teilzeit 25 Std./Woche auf gfB umgestellt wurde.

    Wie berechne ich hier in diesem Fall die Lohnfortzahlung?

    Danke im Voraus und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Berechnung Lohnfortzahlung gfB wenn vorher teilzeitbeschäftigt

    Hallo CIFe,

    Ihre Frage zur Berechnung der Entgeltfortzahlung betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Berechnung Lohnfortzahlung gfB wenn vorher teilzeitbeschäftigt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei der Entgeltfortzahlung gilt der Grundsatz, dass die durch die Krankheit ausfallende Arbeitszeit „zu vergüten“ ist. Das heißt, bei der Umstellung von einer 25-Stunden-Teilzeittätigkeit auf eine geringfügige Beschäftigung erhält die Mitarbeiterin die Entgeltfortzahlung nur für die ausfallende Arbeitszeit, also für die Arbeitszeit im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.