Welches Krankengeld oder Verletztengeld nimmt man zur Berechnung des Krankengeldzuschusses? Das Brutto-Krankengeld oder das Netto-Krankengeld?
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Welches Krankengeld oder Verletztengeld nimmt man zur Berechnung des Krankengeldzuschusses? Das Brutto-Krankengeld oder das Netto-Krankengeld?
Guten Tag,
Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
In der Regel wird der Krankengeldzuschuss auf Grundlage der Leistungen des Sozialversicherungsträgers während der Erkrankung und dem zuvor bezogenen Nettoentgelt berechnet.
Es ist aber möglich, dass es hiervon im Einzelfall abweichende Regelungen gibt. Sie müssten also die bei Ihnen für die Gewährung des Krankengeldzuschusses maßgebliche Regelung prüfen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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