Sehr geehrte Damen und Herren,
hat eine Änderung des Entgeltes (z.B. Erhöhung der Arbeitszeit) nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit Einfluss auf die Berechnung des Krankengeldes?
Im speziellen Fall hat der Beschäftigte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nur 10 Stunden pro Woche gearbeitet. Danach wurde auch das Krankengeld berechnet. Im Vorfeld wurde bereits eine Änderung der Arbeitszeit auf 20 Stunden vereinbart. Die Änderung erfolgte während seiner Arbeitsunfähigkeit. Berücksichtigt die Krankenkasse diese Änderung bei der Berechnung des Krankengeldes? Muss der Arbeitgeber eine erneute Entgeltbescheinigung erstellen? Oder bleibt die Höhe des Krankengeldes während der gesamten laufenden Arbeitsunfähigkeit unverändert?