Expertenforum - Beitragszuschuss Privat versicherte beschäftigte Rentner

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  • 01
    Beitragszuschuss Privat versicherte beschäftigte Rentner

    Hallo liebes Expertenteam,

    in welchen Fällen erhält ein privat versicherter Rentner der parallel eine Beschäftigung ausübt einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber? Und welche Rechtsgrundlagen gelten hier? (angenommen er kann Vertragsleistungen beanspruchen, die der Art nach den Leistungen des Sozialgesetzbuches entsprechen)

    Gemäß § 257 SGB V gibt es hier drei Fallkonstellationen:

    - Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    - Versicherungsfreiheit wegen § 6 Abs. 3a SGB V: Bei dieser Voraussetzung scheitert es daran, dass der Rentner nicht mehr versicherungspflichtig durch die Beschäftigung wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V nicht erfüllt und damit keine Versicherungspflicht)

    - von der Versicherungspflicht befreit: der Rentner stellt keinen Befreiungsantrag, da er nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V gar nicht mehr pflichtig wird

    Wie verhält es sich darüber hinaus mit der Pflegeversicherung?

    Eine Verrechnung des Beitragszuschusses (wie bei Mehrfachbeschäftigten) findet nicht mit dem Beitragszuschuss der Rentenversicherung statt, sodass die Beitragszuschüsse nebeneinander laufen?

  • 02
    RE: Beitragszuschuss Privat versicherte beschäftigte Rentner

    Hallo Lohnbüro458,
     
    nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind oder, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Sofern Arbeitnehmer eine Altersrvollrente beziehen, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist (2024: 7,0%).
     
    Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Darüber hinaus besteht für diese Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss aufgrund des Bezuges der Altersrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
     
    Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss aufgrund seines Rentenbezuges erhält, hat auf die Höhe des Beitragszuschusses, den der Arbeitgeber im Rahmen der Beschäftigung zu zahlen hat, keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Beitragszuschuss Privat versicherte beschäftigte Rentner

    Hallo Expertenteam,


    das bedeutet, dass ein Rentner der in seiner Beschäftigung 2.500,00 EUR mtl. erhält, eine Beitragszuschuss in analoger Anwendung des § 6 Abs. 3a SGB V durch den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt?

  • 04
    RE: Beitragszuschuss Privat versicherte beschäftigte Rentner

     
    Hallo Lohnbüro458,
     
    Ihrer Ausführung stimmen wir zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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