Hallo liebes Expertenteam,
in welchen Fällen erhält ein privat versicherter Rentner der parallel eine Beschäftigung ausübt einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber? Und welche Rechtsgrundlagen gelten hier? (angenommen er kann Vertragsleistungen beanspruchen, die der Art nach den Leistungen des Sozialgesetzbuches entsprechen)
Gemäß § 257 SGB V gibt es hier drei Fallkonstellationen:
- Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Versicherungsfreiheit wegen § 6 Abs. 3a SGB V: Bei dieser Voraussetzung scheitert es daran, dass der Rentner nicht mehr versicherungspflichtig durch die Beschäftigung wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V nicht erfüllt und damit keine Versicherungspflicht)
- von der Versicherungspflicht befreit: der Rentner stellt keinen Befreiungsantrag, da er nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V gar nicht mehr pflichtig wird
Wie verhält es sich darüber hinaus mit der Pflegeversicherung?
Eine Verrechnung des Beitragszuschusses (wie bei Mehrfachbeschäftigten) findet nicht mit dem Beitragszuschuss der Rentenversicherung statt, sodass die Beitragszuschüsse nebeneinander laufen?