Eine Mitarbeiterin ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die beiden Kinder sind in der Krankenversicherung für Studenten in bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlen entsprechende monatliche Beiträge.
Die Mitarbeiterin möchte einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber nach § 257 Abs. 2 SGB V. Dies ist aus meiner Sicht nicht möglich. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt und kann ich als Begründung den § 257 Abs. 2 SGB V verwenden. Eine Familienversicherung nach § 10 ist nicht möglich, da die Mutter aufgrund JAE-Überschreitung in der PKV versichert ist. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.