Expertenforum - Beitragszuschüsse für Beschäftigte nach § 257 SGB V

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beitragszuschüsse für Beschäftigte nach § 257 SGB V

    Eine Mitarbeiterin ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die beiden Kinder sind in der Krankenversicherung für Studenten in bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlen entsprechende monatliche Beiträge.


    Die Mitarbeiterin möchte einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber nach § 257 Abs. 2 SGB V. Dies ist aus meiner Sicht nicht möglich. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt und kann ich als Begründung den § 257 Abs. 2 SGB V verwenden. Eine Familienversicherung nach § 10 ist nicht möglich, da die Mutter aufgrund JAE-Überschreitung in der PKV versichert ist. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Beitragszuschüsse für Beschäftigte nach § 257 SGB V

    Hallo Entgelt#17,
     
    der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) wird grundsätzlich auch für Angehörige wie Ehepartner oder auch Kinder gewährt, wenn diese bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären.
     
    Einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 257 Abs. 2 Satz 1 SGB V setzt voraus,  dass der Angehörige des anspruchsberechtigten Beschäftigten – wie der Beschäftigte selbst – ebenfalls in der PKV versichert ist.
     
    Die in Ihrem Sachverhalt geschilderte Konstellation (Elternteil privat krankenversichert und Kinder gesetzlich im Rahmen der studentischen Krankenversicherung) schließt einen Beitragszuschuss für die Kinder aus.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.