Sehr geehrte Damen und Herren,
eine KVdR Pflichtversicherte Altersrentnerin erhält aus einem Versorgungsausgleich mit Realteilung/interne Teilung aus Beamtenversorgung (§10 Versorgungsausgleichsgesetz i.V.m Bundesversorgungsteilungsgesetz) laufend Versorgungsausgleichsleistungen. Im Einkommensteuergesetz ist in § 3 Nr. 55a klar geregelt, dass die Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bei der ausgleichsberechtigten Person zu den Einkünften gehören, zu denen die Leistungen bei der ausgleichspflichtigen Person gehören würden, wenn die interne Teilung nicht stattgefunden hätte. Wie ist die Bewertung des Versorgungsausgleichs in § 229 SGB V? Ist der Versorgungsausgleich aus einer Beamtenversorgung selbst ein Versorgungsbezug i.S. des § 229 SGB V? Hab da leider nichts gefunden, nur die Aussage, das der § 229 eng auszulegen ist. Vielen Dank!