Expertenforum - Beitragspflicht KVdR aus Versorgungsausgleich mit Realteilung in der Beamtenversorgung

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  • 01
    Beitragspflicht KVdR aus Versorgungsausgleich mit Realteilung in der Beamtenversorgung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine KVdR Pflichtversicherte Altersrentnerin erhält aus einem Versorgungsausgleich mit Realteilung/interne Teilung aus Beamtenversorgung (§10 Versorgungsausgleichsgesetz i.V.m Bundesversorgungsteilungsgesetz) laufend Versorgungsausgleichsleistungen. Im Einkommensteuergesetz ist in § 3 Nr. 55a klar geregelt, dass die Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bei der ausgleichsberechtigten Person zu den Einkünften gehören, zu denen die Leistungen bei der ausgleichspflichtigen Person gehören würden, wenn die interne Teilung nicht stattgefunden hätte. Wie ist die Bewertung des Versorgungsausgleichs in § 229 SGB V? Ist der Versorgungsausgleich aus einer Beamtenversorgung selbst ein Versorgungsbezug i.S. des § 229 SGB V? Hab da leider nichts gefunden, nur die Aussage, das der § 229 eng auszulegen ist. Vielen Dank!

  • 02
    RE: Beitragspflicht KVdR aus Versorgungsausgleich mit Realteilung in der Beamtenversorgung

    Hallo Versorgung1,
     
    für die der Rente vergleichbaren Einnahmen wird im Gesetz der Begriff Versorgungsbezüge verwendet. § 229 Absatz 1 SGB V enthält eine abschließende Aufzählung der bei der Festsetzung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigenden Versorgungsbezüge. Diese haben gemeinsam, dass sie an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen.
     
    Das Wesensmerkmal von Versorgungsbezügen besteht darin, dass die Zahlung einen Versorgungszweck erfüllt, das heißt auf eine Verbesserung der Versorgung des Betroffenen gerichtet ist.
     
    Eine Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) nach der Ehescheidung reduziert hingegen den Zahlbetrag der Versorgungsbezüge. Die Teilung von Anwartschaften auf Versorgung und Ansprüchen auf laufende Versorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs führen beim Ausgleichspflichtigen zu einer entsprechenden Minderung des Zahlbetrages der Versorgungsbezüge.
     
    Dies ergibt sich aus den Grundsätzlichen Hinweisen zu den „Versicherungs-, beitrags- und
    melderechtliche Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen“ vom 29. Juni 2022.
     
    Folglich wäre nach unserem Verständnis im Umkehrschluss bei einem „Versorgungsausgleich aufgrund einer Beamtenversorgung“ von einem Versorgungsbezug der ausgleichsberechtigen Person im Sinne des § 229 SGB V auszugehen.
     
    Wir empfehlen der betroffenen Altersrentnerin, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und mit dieser zu klären, ob und ggf. in welcher Höhe der Versorgungsbezug der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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