Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigten in unserem Unternehmen öfter hospitierende Ärzte. Bei den Hospitanten handelt es sich um Personen, die sich ohne jede Verpflichtung zur Arbeitsleistung lediglich zur Information oder Fortbildung in unserem Betrieb aufhalten, ohne praktisch in den Betriebsablauf einzugreifen.
Bisher haben wir diese Personen mit dem Personengruppenschlüssel 190 (Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind) und dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 geschlüsselt. Es wurde lediglich das Bruttoentgelt an die BG gemeldet und verbeitragt. Nun haben wir eine Info erhalten, dass diese Personen nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Ist das korrekt? Müssten wir dann die Hospitanten ohne Personengruppenschlüssel anlegen? Könnten Sie uns bitte eine Quelle nennen, wo wir das nachlesen können? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.