Expertenforum - Beitragsermittlung im Übergangsbereich - Berücksichtigung von Entgelt aus paralleler Beschäftigung mit PGS 110?

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  • 01
    Beitragsermittlung im Übergangsbereich - Berücksichtigung von Entgelt aus paralleler Beschäftigung mit PGS 110?

    Ein Werkstudent (PGS 106) bekommt ein Gehalt i.H.v. 800 €. Parallel übt dieser Student eine kurzfristige Beschäftigung (PGS 110) mit einem Gehalt i.H.v. 600 € aus.

    Bei der Werkstudenten-Beschäftigung erfolgt die Beitragsberechnung gemäß Gleitzonen-Regelung (Übergangsbereich). Müssen bei dieser Gleitzonen-Berechnung die 600 € der kurzfristigen Beschäftigung mit einbezogen werden?

  • 02
    RE: Beitragsermittlung im Übergangsbereich - Berücksichtigung von Entgelt aus paralleler Beschäftigung mit PGS 110?

    Hallo Hilde,
     
    eine Werkstudentenbeschäftigung neben einer kurzfristigen Beschäftigung ist grundsätzlich möglich.
     
    Werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung der Anwendung des Übergangsbereichs nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden.
     
    Eine Berücksichtigung der kurzfristigen Beschäftigung erfolgt hierbei nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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