Hallo,
einige unserer Mitarbeiter überschreiten im Jahr 2024 durch die Tariferhöhung im März die Versicherungspflichtgrenze 2024.
Aus diesem Grund wurden sie ab Januar freiwillig versichert.
Im Januar und Februar liegt deren Entgelt aber noch unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Aus welchem Betrag werden die Beiträge berechnet. Aus dem tastsächlichen SV Entgelt oder aus der (höheren) Beitragsbemessungsrenze?
Danke für Ihre Hilfe.