Hallo,
wie berechnen sich die Beiträge zur KV und PV aus einem Versorgungsbezug für einen pflichtversicherten Arbeitslosengeldbezieher I?
Der Leistungsbetrag des Arbeitslosengeldbeziehers liegt täglich bei 86,24 Euro. Und das Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld beträgt täglich 223,50 Euro. Der Versorgungsbezug beträgt 955,04 Euro mtl.
Der ARbeitslosengeldbezieher ist bei der AOK Bayern versichert.
Wie berechnen sich hier die Beiträge aus dem Versorgungsbezug zur KV und zur PV ab 01.02.2024?
Vielen Dank