Sehr geehrtes Expertenteam,
für einen Arbeitnehmer, der im Midijobbereich gearbeitet hatte, wurde wegen langer Krankheit nach Ablauf der 6 Wochen-Frist (Entgeltfortzahlung) im Juni 2023 eine Unterbrechungsmeldung erstellt. Zum Ende Oktober kam von der RV eine Anforderung zur Abgabe der gesonderten Meldung mit Grund 57, die mit einem Entgelt 0,00 € erstellt wurde. Gemäß der Mitteilung der Krankenkasse, weil der Arbeitnehmer ab 01.11.2023 in die volle Erwerbsminderungsrente geht, sollte die Meldung mit Grund 57 storniert und dafür eine Abmeldung mit Grund 32 BBG 1111 zum 31.10.23 und neue Anmeldung mit Grund 12 Personengruppe 101 BBG 3101 erstellt werden. Nun möchte der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob ausüben (unter 3 Std. täglicher Arbeitszeit). Was wäre hier zu beachten und welche Meldungen sind zu erstellen? Bleibt die Anmeldung mit Grund 12 bestehen, da das sv-pflichtige Arbeitsverhältnis ruht für die Zeit der Befristung der vollen Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank vorab.