Expertenforum - befristete volle Erwerbsminderungsrente und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

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  • 01
    befristete volle Erwerbsminderungsrente und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    für einen Arbeitnehmer, der im Midijobbereich gearbeitet hatte, wurde wegen langer Krankheit nach Ablauf der 6 Wochen-Frist (Entgeltfortzahlung) im Juni 2023 eine Unterbrechungsmeldung erstellt. Zum Ende Oktober kam von der RV eine Anforderung zur Abgabe der gesonderten Meldung mit Grund 57, die mit einem Entgelt 0,00 € erstellt wurde. Gemäß der Mitteilung der Krankenkasse, weil der Arbeitnehmer ab 01.11.2023 in die volle Erwerbsminderungsrente geht, sollte die Meldung mit Grund 57 storniert und dafür eine Abmeldung mit Grund 32 BBG 1111 zum 31.10.23 und neue Anmeldung mit Grund 12 Personengruppe 101 BBG 3101 erstellt werden. Nun möchte der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob ausüben (unter 3 Std. täglicher Arbeitszeit). Was wäre hier zu beachten und welche Meldungen sind zu erstellen? Bleibt die Anmeldung mit Grund 12 bestehen, da das sv-pflichtige Arbeitsverhältnis ruht für die Zeit der Befristung der vollen Erwerbsminderungsrente?

    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: befristete volle Erwerbsminderungsrente und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ruht das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der befristeten Erwerbsminderungsrente. Die von Ihnen erstellen Meldungen sind in diesem Zusammenhang fachlich richtig.

    Mit Eingang des Rentenbescheides erfolgt regelmäßig die Einstellung der Krankengeldzahlung. Dadurch endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis  einen Monat nach dem Ende des Krankengeldbezugs. Zu diesem Datum ist eine Abmeldung zu erstellen.
     
    Mit Beginn des Minijobs kann dann eine Neuanmeldung zur Minijobzentrale vorgenommen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: befristete volle Erwerbsminderungsrente und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Eine kleine Rückfrage hätte ich hierzu noch. Da der Arbeitnehmer laut der Krankenkasse nach der Abmeldung wieder mit Grund 12 und neuer BBG 3101 angemeldet werden sollte, möchte ich noch nachfragen, ob das bisherige (ruhende arbeitsrechtliche) Beschäftigungsverhältnis nun mit Beginn des Minijobs abgemeldet werden muß oder kann die Anmeldung weiterhin für die Zeit der Befristung der Erwerbsminderungsrente bestehen bleiben und der Minijob mit einer anderen Personalnummer angemeldet werden.

    Danke nochmals vorab.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 04
    RE: befristete volle Erwerbsminderungsrente und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    nach der Anmeldung zum 01.11.2023 mit der Beitragsgruppe 3101 müsste hier die in unserer Vorantwort erwähnte Abmeldung unabhängig von der geringfügigen Beschäftigung erfolgen.
     
    Sozialversicherungsrechtlich endet das Beschäftigungsverhältnis einen Monat nach Einstellung des Krankengeldes. Krankengeld wird dabei in der Regel mit dem Eingang des Rentenbescheides
    eingestellt. Sofern Ihnen das Ende der Krankengeldzahlung nicht bekannt ist, können Sie dies bei der zuständigen Krankenkasse erfragen.
     
    Die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung kann zeitlich eigentlich nur nach diesem Termin liegen, da bis dahin Krankengeld gezahlt wurde. Eine Anmeldung mit einer anderen Personalnummer kommt hier daher nicht in Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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