Hallo Expertenteam,
wir haben folgender Sachverhalt:
Wir planen eine Person befristet für 2 Monate als Aushilfe (Juli bis August, Mindestlohn) in Vollzeit einzustellen.
Im September soll er dann ein (freiwilliges) Praktikum bei uns absolvieren, wo kein Mindestlohn gezahlt wird (da unter 3 Monaten).
Ab 01.10. fängt sein duales Studium bei uns an.
Ist es dann korrekt ihn so anzumelden:
01.07.-31.08. Befristete Tätigkeit 101 1111
01.09.-30.09. Praktikum 101 1111
ab 01.10. Duales Studium 102 1111
Und bei Praktikum sind wir uns unsicher, da es zwar nicht mehr als 3 Monate ist, aber die vorherige Beschäftigung besteht, ob hier auch der Mindestlohn zu zahlen ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.