Expertenforum - Befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

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  • 01
    Befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, einen Teilzeit-Mitarbeiter, der im August diesen Jahres die Regelaltersgrenze erreicht und dann Altersvollrente beansprucht, befristet nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzubeschäftigen?


    Auf welchen Zeitraum könnte das Arbeitsverhältnis durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag ggf. verlängert werden und wie oft wäre die Vereinbarung einer weiteren Verlängerung zulässig?

    Worauf müsste ich als Arbeitgeber dabei achten?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es gemäß § 41 S. 3 SGB VI zulässig, den Beendigungszeitpunkt auch über den Renteneintritt hinauszuschieben. Dies kann auch mehrfach erfolgen. Eine Obergrenze für die Anzahl der Verlängerungen existiert ebenso wenig wie Festlegungen zum Zeitraum, um den der Beendigungszeitpunkt verschoben werden darf.


    Wichtig ist aber, dass die Vereinbarung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses geschlossen wird.


    Wichtig ist zudem, dass in der „Verlängerungsvereinbarung“ tatsächlich nur der Beendigungstermin verschoben wird. Sonstige Änderungen der Arbeitsbedingungen müssen also unterbleiben. Derartige Änderungen können zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden, allerdings ohne Bezug zu der Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungstermins.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Guten Tag,


    habe ich das richtig verstanden:


    Sofern ich als Arbeitgeber im Nachtrag zum Arbeitsvertrag nur das Ende des Arbeitsverhältnisses festlege (und alle anderen arbeitsvertraglichen Regelungen unverändert lasse), ist eine Befristung bis zu dem von mir definierten Datum möglich?


    Und die zweite oder dritte Verlängerung kann ich jeweils kurz vor Auslaufen des Beendigungszeitpunkts vereinbaren?


    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

  • 04
    RE: Befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Es ist richtig, dass Sie das Ende des Arbeitsvertrages aufgrund des Renteneintritts hinausschieben können, wenn Sie während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses eine entsprechende Regelung mit dem Mitarbeiter treffen.


    Im Verlängerungszeitraum kann dann der Beendigungszeitpunkt erneut einvernehmlich durch entsprechende Vereinbarung – gegebenenfalls auch mehrfach – hinausgeschoben werden.


    Den Zeitraum der Verlängerung können jeweils Sie festlegen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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