Expertenforum - Befreiungsantrag KV/PV

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Befreiungsantrag KV/PV

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    folgender Sachverhalt liegt vor:


    Student ist seit Kindheit an privat versichert und nimmt in Kürze eine Beschäftigung als Arbeitnehmer auf. Nach meiner Recherche kann er sich von der gesetzlichen KV/PV mit einem Befreiungsantrag befreien lassen, wenn er nachweisen kann, dass er in der privaten KV/PV abgesichert ist.


    Frage 1: Ist das soweit korrekt bzw. besteht hier tatsächlich die Möglichkeit sich befreien zu lassen, auch wenn er eine normale Beschäftigung aufnimmt?


    Frage 2: Wenn der Mitarbeiter tatsächlich von der gesetzlichen KV/PV befreit wird, gilt das auf Lebenszeit oder hat er dennoch die Möglichkeit sich wieder in der gesetzlichen KV/PV versichern zu lassen? Also wieder zurück in die GKV?


    Ich bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Frau Pickenhahn

    Gerd Gebert

    STB

  • 02
    RE: Befreiungsantrag KV/PV

    Sehr geehrte Frau Pickenhahn,
     
    Arbeitgeber haben die versicherungsrechtliche Beurteilung jeweils im Rahmen der tatsächlichen Verhältnisse nach den vorgenannten Kriterien vorzunehmen, unabhängig davon, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status die jeweilige Person ggf. „wünscht“.
     
    Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, sind in der Krankenversicherung der Studenten versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Allerdings können sich Studenten durch die Einschreibung als Student auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V befreien lassen.
     
    Die Befreiung wirkt nur für die Krankenversicherung der Studenten und verliert erst dann ihre Geltung, wenn der Status des ordentlich Studierenden nicht mehr gegeben ist. Ein solcher Fall tritt beispielsweise durch Aufnahme einer Vollbeschäftigung während des Studiums ein.

    Die „Studenten“ unterliegen dann – trotz der Befreiung von der der Krankenversicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung - der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Eine Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Anmeldung hat also zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Befreiungsantrag KV/PV

    Sehr geehrtes Experten-Team,

    ich muss den Sachverhalt etwas genauer erläutern, bitte streichen Sie das Wort Student, tut mir leid:


    Mitarbeiter war immer privat krankenversichert (jetzt NICHT mehr Student, nicht mehr immatrikuliert) und nimmt in Kürze eine Beschäftigung als Arbeitnehmer auf . Nach meiner Recherche kann er sich von der gesetzlichen KV/PV mit einem Befreiungsantrag befreien lassen, wenn er schon immer privat krankenversichert war und nachweisen kann, dass er in der privaten KV/PV abgesichert ist.


    Frage 1: Ist das soweit korrekt bzw. besteht hier tatsächlich die Möglichkeit sich befreien zu lassen, auch wenn er eine normale Beschäftigung aufnimmt?


    Frage 2: Wenn der Mitarbeiter tatsächlich von der gesetzlichen KV/PV befreit wird, gilt das auf Lebenszeit oder hat er dennoch die Möglichkeit sich wieder in der gesetzlichen KV/PV versichern zu lassen? Also wieder zurück in die GKV? Kann er beim Arbeitgeberwechsel von der PKV zur GKV wieder somit zurück?


    Ich bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Frau Pickenhahn

    Gerd Gebert

    STB

  • 04
    RE: Befreiungsantrag KV/PV

    Sehr geehrte Frau Pickenhahn,
     
    die Versicherungspflicht entsteht durch das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und dem daraus resultierenden Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, sofern das monatliche Arbeitsentgelt über 538 EUR liegt.
     
    Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei nicht. In Ihrem Sachverhalt gibt es keine Möglichkeit der Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.