Sehr geehrtes Experten-Team,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Student ist seit Kindheit an privat versichert und nimmt in Kürze eine Beschäftigung als Arbeitnehmer auf. Nach meiner Recherche kann er sich von der gesetzlichen KV/PV mit einem Befreiungsantrag befreien lassen, wenn er nachweisen kann, dass er in der privaten KV/PV abgesichert ist.
Frage 1: Ist das soweit korrekt bzw. besteht hier tatsächlich die Möglichkeit sich befreien zu lassen, auch wenn er eine normale Beschäftigung aufnimmt?
Frage 2: Wenn der Mitarbeiter tatsächlich von der gesetzlichen KV/PV befreit wird, gilt das auf Lebenszeit oder hat er dennoch die Möglichkeit sich wieder in der gesetzlichen KV/PV versichern zu lassen? Also wieder zurück in die GKV?
Ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Frau Pickenhahn
Gerd Gebert
STB