Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen in unserem Unternehmen sehr viele Ärzte. Die Ärzte lassen sich normalerweise von der Rentenversicherungspflicht befreien, die Bearbeitung der Befreiung dauert bei der DRV regelmäßig mehrere Monate. Dadurch kommt es üblicherweise zu Rückrechnungen und negativen Beitragsnachweisen. Dieses Geld fordern wir bei den Krankenkassen an und lassen es uns zurück überweisen. Bei den Krankenkassen gibt es hier zwei unterschiedliche Verfahren.
Variante 1:
Die Krankenkassen schreiben: "Bitte bewahren sie den Befreiungsbescheid von der DRV sorgfältig auf, damit sie diesen bei einer Sozialversicherungsprüfung vorlegen können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen brauchen Sie uns die Befreiung nicht zusenden."
Variante 2:
Die Krankenkassen schreiben: "Bitte lassen sie uns den Befreiungsbescheid des Arbeitnehmers zu kommen. Nur dann können wir den Beitrag auf ihr Konto erstatten."
Meine Frage: Was ist nun richtig? Sind die Krankenkassen vor Erstattung verpflichtet den Befreiungsbescheid zu prüfen? Dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Weiterleitung des Bescheides verweigern? In welcher Gesetzesgrundlage kann ich die genaue Regelung nachlesen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.