Expertenforum - Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (Ärzteversorgung)

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  • 01
    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (Ärzteversorgung)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beschäftigen in unserem Unternehmen sehr viele Ärzte. Die Ärzte lassen sich normalerweise von der Rentenversicherungspflicht befreien, die Bearbeitung der Befreiung dauert bei der DRV regelmäßig mehrere Monate. Dadurch kommt es üblicherweise zu Rückrechnungen und negativen Beitragsnachweisen. Dieses Geld fordern wir bei den Krankenkassen an und lassen es uns zurück überweisen. Bei den Krankenkassen gibt es hier zwei unterschiedliche Verfahren.

    Variante 1:

    Die Krankenkassen schreiben: "Bitte bewahren sie den Befreiungsbescheid von der DRV sorgfältig auf, damit sie diesen bei einer Sozialversicherungsprüfung vorlegen können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen brauchen Sie uns die Befreiung nicht zusenden."

    Variante 2:

    Die Krankenkassen schreiben: "Bitte lassen sie uns den Befreiungsbescheid des Arbeitnehmers zu kommen. Nur dann können wir den Beitrag auf ihr Konto erstatten."


    Meine Frage: Was ist nun richtig? Sind die Krankenkassen vor Erstattung verpflichtet den Befreiungsbescheid zu prüfen? Dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Weiterleitung des Bescheides verweigern? In welcher Gesetzesgrundlage kann ich die genaue Regelung nachlesen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (Ärzteversorgung)

    Hallo Karl,

    da unsere Recherche zu Ihren Fragen noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (Ärzteversorgung)

    Hallo Karl,
     
    wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 21.05.2024. Trotz intensiver Nachforschungen gibt es nach unserem Kenntnisstand keine einheitliche gesetzliche Regelung, wie die Krankenkassen in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art vorzugehen haben.
     
    Da der offizielle Erstattungsvordruck der deutschen Rentenversicherung Bund keinen Hinweis auf weitere beizufügende Dokumente enthält, ist dies für uns ein Indiz, dass die von Ihnen beschriebene „Variante 1“ mit dem Verweis auf den Datenschutz die praktikablere Vorgehensweise ist, zumal der Arbeitgeber die Durchschrift des Befreiungsbescheides für Prüfzwecke aufzubewahren hat. Aufgrund dessen besteht durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit, eine vorgenommene Erstattung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
     
    Allerdings sollte die jeweilige Vorgehensweise mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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