Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir beschäftigen Ärzte als GfB Mitarbeiter, die hauptberuflich eine Beschäftigung als angestellter Arzt ausüben. Der GfB Mitarbeiter hat die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung unterschrieben, somit wird dieser aktuell bei uns mit Beitragsgruppenschlüssel 6500 geführt. Der Mitarbeiter hat bei seiner Hauptbeschäftigung die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und zahlt Beiträge in die Ärzteversorgung. Nun hat der Mitarbeiter bei uns für seine GfB Tätigkeit eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Mitgliedsbescheinigung in der Ärzteversorgung eingereicht.
Unsere Frage: Muss der Beitragsgruppenschlüssel von 6500 auf 6000 umgestellt werden, so dass keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen?
Vielen Dank.