Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin war bisher privat krankenversichert. Jetzt kam es zu einer Verringerung der Arbeitszeit um mehr als 50%. Somit setzt erstmal KV-Pflicht ein, jedoch hat die Mitarbeiterin aus meiner Sicht die Möglichkeit von der Versicherungspflicht in der KV befreien zu lassen, auf Grund der starken Arbeitszeitreduzierung um mehr als 50%.
Gibt es für den Antrag auf Befreiung Fristen die einzuhalten sind? Innerhalb welchen Zeitraumes muss der Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse gestellt werden?
Viele Grüße
A. Myrach