Expertenforum - Beamter und Nebenjob

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beamter und Nebenjob

    Hallo liebes Expertenteam,


    ein Beamter übt bei uns einen Nebenjob mit einem mtl. Verdienst von 1000 € aus.

    Er ist privat krankenversichert.

    Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden?


    Der Mitarbeiter hat keine SV-Nummer.

    Muss eine SV-Nummer beantragt werden?

    Von wem und wo?

    An welche Krankenkasse muss gemeldet werden?

    Eine frühere Krankenkasse ist nicht bekannt.


    Käme eine Beschäftigung im Übergangsbereich in Frage oder muss der Verdienst aus der Tätigkeit als Beamter berücksichtigt werden?


    Ist es generell für Beamte möglich, eine kurzfristige, sv-freie Beschäftigung auszuüben?


    Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!

  • 02
    RE: Beamter und Nebenjob

    Hallo Frau Ostermeier,
     
    üben Beamte neben der Beamtentätigkeit eine Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von aktuell mehr als 538,00 € monatlich aus, ist diese Nebenbeschäftigung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beurteilen.
     
    Während in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht eintritt, ist in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht gegeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben den Beitrag jeweils zur Hälfte zu zahlen. Der maßgebende Beitragsgruppenschlüssel lautet „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“). Da das Entgelt hier im „Midijob-Bereich“ liegt (monatliches Arbeitsentgelt zwischen 538,01 € und 2.000,00 €), finden die Regelungen des Übergangsbereichs Anwendung. Der Verdienst aus der Beamtentätigkeit hat auf die Anwendung des Übergangsbereichs keine Auswirkungen.
     
    Durch den Arbeitgeber ist sicherzustellen, dass in Fällen der von ihn beschriebenen Art die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Dabei ist die Anmeldung bei der Krankenkasse vorzunehmen, bei der zuletzt eine Krankenversicherung bestand. Bestand vor Eintritt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, erfolgt die Anmeldung bei einer nach § 173 SGB V wählbaren gesetzlichen Krankenkasse.
     
    Aufgrund der an die Krankenkasse zu erstellenden Anmeldung, in der wegen der fehlenden Sozialversicherungsnummer das Geburtsdatum, der Geburtsname, der Geburtsort sowie das Geschlecht anzugeben sind, vergibt der Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer.
     
    Generell besteht die Möglichkeit, dass Beamte eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei ausüben können.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.