Expertenforum - Bayerische Reisekostenrecht

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  • 01
    Bayerische Reisekostenrecht

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns ist auf Dienstreise. Dafür musste sie mit PKW zuerst zum Bahnhof und dann mit den Zug weiter. Meine Frage können wir die Fahrt bis zum Bahnhof bzw eine Kilometererstattung vornehmen und die Kosten für die Bahn erstatten ? Oder müssen wir eine Vergleichsberechnung durchführen also von Dienststelle zum Veranstaltungsort und was günstige ist wird erstattet?


    Vielen Dank für ihre Rückmeldung

     

  • 02
    RE: Bayerische Reisekostenrecht

    Sehr geehrte Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf das bayerische Gesetz über die Reisekostenvergütung bezieht. Ich kann dabei nicht beurteile, ob dieses Gesetz auf den Sachverhalt überhaupt Anwendung findet.


    Sollte dies der Fall sein, ist die sogenannte Günstigerprüfung in allen Fällen des Art. 5 Abs. 1 S. 2 BayRKG anzuwenden. Sie müssten also prüfen, ob der in Art. 5 Abs. 1 S. 3 BayRKG genannte Fall bei Ihnen überhaupt einschlägig ist und einer der dort ebenfalls geregelten Ausnahmetatbestände Anwendung findet.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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