Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns ist auf Dienstreise. Dafür musste sie mit PKW zuerst zum Bahnhof und dann mit den Zug weiter. Meine Frage können wir die Fahrt bis zum Bahnhof bzw eine Kilometererstattung vornehmen und die Kosten für die Bahn erstatten ? Oder müssen wir eine Vergleichsberechnung durchführen also von Dienststelle zum Veranstaltungsort und was günstige ist wird erstattet?
Vielen Dank für ihre Rückmeldung