Hallo Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, welche in unserer Firma ab April 2024 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen wird. Sie geht im März 2024 mit 63 Jahren in Rente und verdient ab April monatlich 538,00 €. Sie möchte ab April weiterhin 50,00 € in die BAV einzahlen. Was gilt es zu beachten, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Darf der Verdienst dann maximal 530,50 € nicht überschreiten? Kann sie trotzdem die RV-Pflicht abwählen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.