Kann ein Student im Rahmen seiner kurzfristigen Beschäftigung in seinen BAV-Vertrag einzahlen (+ Arbeitgeberzuschuss) oder ist das nicht möglich, da ja SV-Freiheit für die kurzfristige Beschäftigung besteht?
Expertenforum - BAV bei kurzfristiger Beschäftigung
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BAV bei kurzfristiger Beschäftigung
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RE: BAV bei kurzfristiger Beschäftigung
Guten Tag,
gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dies definiert unter anderem den persönlichen Geltungsbereich für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer in diesem Sinne sind Personen, die auf Grund der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch richten würde, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Für kurzfristig Beschäftigte besteht keine Rentenversicherungspflicht. Dieser Personenkreis wird daher auch nicht von den Regelungen der betrieblichen Altersversorgung berührt, so dass hier kein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung besteht.
In diesem Zusammenhang würde auch wegen fehlender Beitragseinsparung des Arbeitgebers kein Anspruch auf Zuschuss entstehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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