Expertenforum - BAV bei Erwerbsminderungsrente

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    BAV bei Erwerbsminderungsrente

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

    Besteht die Möglichkeit, dass weiter in einen BAV-Vertrag eingezahlt wird?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  • 02
    RE: BAV bei Erwerbsminderungsrente

    Hallo Lohn,
     
    ob in einen BAV-Vertrag in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis weiter eingezahlt werden kann, wenn gleichzeitig eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen wird, betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: BAV bei Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Während des Bezugs der vollen Erwerbsminderungsrente ruhen die wechselseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Daher besteht kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber weiterhin Leistungen für die betriebliche Altersversorgung erbringt. Ob der Arbeitnehmer den „Vertrag“ mit eigenen Beiträgen fortsetzen kann, ist abhängig vom jeweiligen Durchführungsweg.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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