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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    BAV

    Guten Tag, es geht um eine betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers. Der Entgeltumwandlungsbetrag pro Monat beträgt 50,00 EUR. Der Arbeitgeber gibt 9,00 EUR dazu.

    Können die vorgenannten Beträge in der Lohnabrechnung voll an-/abgerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer zum 15. eines Monats den Betrieb verlässt? Gibt es eine SV-Vorschrift, die besagt, dass "halbiert" werden muss?

    Danke für Ihren Rat. Viele Grüße Tom

  • 02
    RE: BAV

    Guten Tag,


    die gesetzlichen Freibeträge für die betriebliche Altersversorgung sind grundsätzlich Monatsgrenzen (im Jahr 2026 sind bis zu 338 Euro monatlich sozialversicherungsfrei). Im Gegensatz zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die bei Teillohnzahlungszeiträumen taggenau heruntergerechnet wird, werden die bAV-Freibeträge im Teilmonat jedoch nicht taggenau gekürzt.


    Solange ein Beschäftigungsverhältnis in diesem Kalendermonat bestand (auch nur für wenige Tage), stehen die vollen monatlichen Freibeträge zur Verfügung. Der Beitrag bleibt im Rahmen dieser Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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