Guten Tag,
wir beschäftigen aktuell einen Werkstudenten, der nun auch seine Bachelorarbeit bei uns schreibt und pauschal zusätzlich ca. 600 € dafür von uns erhalten soll. Die Stunden, die er bei uns arbeitet, soll er jedoch weiterhin vergütet bekommen (wie auch als regulärer Werkstudent).
Ist es möglich, ihn weiterhin mit dem Tätigkeitsschlüssel 0100 und Personengruppenschlüssel 106 angemeldet zu lassen oder sind die Voraussetzungen nun hierfür nicht mehr erfüllt?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Vielen Dank vorab.