Expertenforum - Bachelorarbeit + Werkstudent

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  • 01
    Bachelorarbeit + Werkstudent

    Guten Tag,


    wir beschäftigen aktuell einen Werkstudenten, der nun auch seine Bachelorarbeit bei uns schreibt und pauschal zusätzlich ca. 600 € dafür von uns erhalten soll. Die Stunden, die er bei uns arbeitet, soll er jedoch weiterhin vergütet bekommen (wie auch als regulärer Werkstudent).


    Ist es möglich, ihn weiterhin mit dem Tätigkeitsschlüssel 0100 und Personengruppenschlüssel 106 angemeldet zu lassen oder sind die Voraussetzungen nun hierfür nicht mehr erfüllt?


    Ich freue mich auf Ihre Antwort.


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Bachelorarbeit + Werkstudent

    Hallo Baulohn_SV,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nicht in Betracht.
     
    Wird neben der Erstellung der Bachelorarbeit eine darüberhinausgehende Tätigkeit ausgeübt und beide Tätigkeiten sind vertraglich und organisatorisch „strikt“ voneinander getrennt, kann ein Studierender grundsätzlich zusätzlich im Rahmen des Werkstudentenprivilegs abgerechnet werden.
     
    In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine rechtsverbindliche versicherungsrechtliche Beurteilung von der zuständigen Krankenkasse einzuholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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