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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Bachelorand

    Hallo,

    wir sollen einen Studenten bekommen, der rein für die Erstellung der Abschlussarbeit bei uns im Unternehmen ist. Vergütung 795 Euro pro Monat.

    Wir würden ihn mit Beitragsgruppencode 0000 schlüsseln. Die Frage ist nun aber, welcher Personengruppencode richtig ist. Die 190 oder die 900?

    Wir wären über eine Antwort sehr dankbar.

  • 02
    RE: Bachelorand

    Hallo miha,


    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (ggf. U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage) zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob eine (monatliche) Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Abschlussarbeit gezahlt wird.


    Da es sich bei diesem Personenkreis auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind auch keine Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.


    Der von Ihnen angegebene „Personengruppencode 900“ ist nach den Regelungen der DEÜV kein offizieller Personengruppenschlüssel. Zur korrekten Abbildung des Sachverhalts in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm empfehlen wir Ihnen, ggf. den Softwareanbieter zu kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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