Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bewerber möchte bei uns einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen.
Laut eigener Auskunft absolviert er eine schulische Ausbildung für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Er erhalte lediglich Bafög von ca. 100 Euro / Monat.
Müssen wir im Falle der Anstellung aus Arbeitgebersicht auf irgendetwas achten?
Hier ist vermutlich auch Berufsmäßigkeit zu unterstellen.