Liebes AOK-Team,
wir beschäftigen eine Azubi mit einem Entgelt von 500 € mtl.
Diese hat uns nun mitgeteilt, dass sie als Ehegattin eines Beamten beihilfeberechtigt sei und daher von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der KV befreit ist, da sie unter 20000 € jährlich verdiene. Stimmt diese Aussage?