Expertenforum - Azubi als Ehegatte beihilfeberechtigt

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  • 01
    Azubi als Ehegatte beihilfeberechtigt

    Liebes AOK-Team,

    wir beschäftigen eine Azubi mit einem Entgelt von 500 € mtl.

    Diese hat uns nun mitgeteilt, dass sie als Ehegattin eines Beamten beihilfeberechtigt sei und daher von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der KV befreit ist, da sie unter 20000 € jährlich verdiene. Stimmt diese Aussage?

  • 02
    RE: Azubi als Ehegatte beihilfeberechtigt

    Hallo Personalstelle,

    da nach Ihrer Schilderung lediglich der Ehegatte, nicht aber die beschäftigte Person den Beamtenstatus innehat, unterliegt das Beschäftigungsverhältnis der Auszubildenden neben der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht generell auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

    In der Pflegeversicherung gilt die Besonderheit, dass Personen, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, die Leistungen nur zur Hälfte erhalten. Deshalb ist nur der halbe Beitragssatz zu zahlen.

    Die Beiträge werden jedoch grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Die Halbierung des Beitragssatzes bezieht sich ausschließlich auf den "regulären" Beitragssatz (Basiswert). Während der Beitragssatz für Beschäftigte mit mehreren Kindern abnimmt und für Kinderlose steigt, beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers hier gleichbleibend 0,85 Prozent.

    Der Beitragsgruppenschlüssel lautet in einem solchem Fall „1112“ (Personengruppenschlüssel „102“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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