Wir haben einen Arbeitnehmer der seit März 2021 arbeitsunfähig ist. Dieser Arbeitnehmer verlässt unser unternehmen im April 2024. (Kündigung) Dieser Arbeitnehmer hat aus den Vorjahren Überstunden (460 Stunden) und 54 Urlaubstage (von 2018-2023) gespart. Die Überstunden sind wie folgt angespart worden: 68 Std. - 2019, 353 Stunden 2020, 39 Std. 2021. Wir bitten um Mitteilung wie wir diesen Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich abzurechnen haben. Der Mitarbeiter hat ein in den Jahren 2019 und 2020 ein beitragspflichtiges Entgelt von unter 40000 Euro und im Jahr 2021 (Jan-März) unter 13000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Heike H.