Guten Tag,
ein Vollzeit-Beschäftigter (geb. Dez. 1958) bezieht seit 1.5.2023 eine Altersrente für langjährig Versicherte als Teilrente von 99,99 Prozent.
Entsprechend zahlen sowohl AG und AN weiterhin den vollen Beitrag zur Krankenversicherung.
Nun teilt der Beschäftigte mit, dass er seit 1.1.2024 auch eine Altersrente aus Estland bezieht.
Ich bin davon ausgegangen, dass aus diesem Grund - unabhängig von der Teilrente aus Deutschland - ab 1.1.2024 der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist.
Nun teilt die zuständige AOK dem Versicherten mit, dass sich der Altersrentenbezug aus Estland hierauf nicht auswirken würde.
Was ist richtig?