Expertenforum - Auswirkungen Rentenbezugs aus Estland auf Beitrag KV

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  • 01
    Auswirkungen Rentenbezugs aus Estland auf Beitrag KV

    Guten Tag,

    ein Vollzeit-Beschäftigter (geb. Dez. 1958) bezieht seit 1.5.2023 eine Altersrente für langjährig Versicherte als Teilrente von 99,99 Prozent.

    Entsprechend zahlen sowohl AG und AN weiterhin den vollen Beitrag zur Krankenversicherung.

    Nun teilt der Beschäftigte mit, dass er seit 1.1.2024 auch eine Altersrente aus Estland bezieht.

    Ich bin davon ausgegangen, dass aus diesem Grund - unabhängig von der Teilrente aus Deutschland - ab 1.1.2024 der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist.

    Nun teilt die zuständige AOK dem Versicherten mit, dass sich der Altersrentenbezug aus Estland hierauf nicht auswirken würde.

    Was ist richtig?

  • 02
    RE: Auswirkungen Rentenbezugs aus Estland auf Beitrag KV

    Guten Tag,
     
    da der Bezug einer Altersrente aus einem EU-Mitgliedsstaat dem Bezug einer deutschen Altersrente grundsätzlich gleichzustellen ist, wird der Rentenbezug aus Estland grundsätzlich einer nach deutschem Recht zustehenden Rente gleichgesetzt. Der Nachweis sollte durch einen entsprechenden Rentenbescheid nachgewiesen und zu den Lohnunterlagen genommen werden.

    Sofern es sich in Ihrem Sachverhalt um den Bezug einer Vollrente wegen Alters handelt, ist für die Krankenversicherung wegen des Fortfalles des Anspruches auf Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz (Beitragsgruppe 3) zu entrichten.
     
    Da uns im Rahmen dieses Forums nicht alle relevanten Unterlagen (Rentenbescheide) vorliegen, empfehlen wir Ihnen erneut die zuständige AOK zu kontaktieren, um eine rechtsverbindliche Beurteilung zu bekommen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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