Guten Morgen,
könnten Sie mir bitte erklären, welche Abwesenheit die höhere Gewichtung hat?
Wir haben eine Beschäftigte, die bereits ausgesteuert ist und nun rückwirkend ins Jahr 2021 eine Erwerbsminderungsrente erhalten soll.
Wird die Aussteuerung überschrieben, und für den ganzen Zeitraum bis zum Beschäftigungsende die Erwerbsminderungsrente erfasst? Oder wird die EM-Rente nur bis zum Beginn der Aussteuerung für uns relevant?
Welche DEÜV-Meldungen wären richtig?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Gudrun Krekeler-Behage