Expertenforum - Aussteuerung nach Langzeiterkrankung -> AU?

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  • 01
    Aussteuerung nach Langzeiterkrankung -> AU?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter wurde nach der Langzeiterkrankung ausgesteuert. Wird nach der Aussteuerung seitens des Arztes noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt?

    Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Aussteuerung nach Langzeiterkrankung -> AU?

    Nachtrag für die Rubrik Arbeitsrecht:


    Entsteht während des Zeitraumes der Aussteuerung ein Urlaubsanspruch?

    Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 03
    RE: Aussteuerung nach Langzeiterkrankung -> AU?

    Hallo Personalabteilung,

    zu Ihrer Fragestellung gibt es aus sozialversicherungsrechtlicher Betrachtung keine eindeutige Regelung. Da nach Ende des Krankengeldbezugs wegen Erreichen der Höchstbezugsdauer, weder von Seiten des Arbeitgebers (Entgeltfortzahlung) noch von der Krankenkasse (Krankengeld) weitergezahlt wird, wäre nach unserem Verständnis keine weitere Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

    Aus Sicht der betroffenen Person empfiehlt sich allerdings, auch nach der Aussteuerung sich weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen zu lassen – also nach Ablauf der 78 Wochen, in denen Krankengeld bezogen wurde (“Nahtlosigkeitsregelung”). Durch diese Nahtlosigkeit können Arbeitsunfähigkeitszeiten grundsätzlich im Rentenversicherungskonto angerechnet werden.

    Da Ihre zweite Frage - wie von Ihnen vermutet – das Arbeitsrecht betrifft, haben wir Ihre Fragestellung an diesen Fachbereich weitergeleitet. Die Kollegen werden sich dann mit einer Stellungnahme bei Ihnen melden.   

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

  • 04
    RE: Aussteuerung nach Langzeiterkrankung -> AU?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine zeitliche Begrenzung für das Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der zugrunde liegenden Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht vorgesehen. Das heißt, auch über den Zeitpunkt der Aussteuerung hinaus kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.


    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub entsteht auch nach der Aussteuerung. Für einen etwaig darüberhinausgehenden vertraglichen Urlaub könnte aber etwas Abweichendes vereinbart werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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