Hallo, unser Arbeitnehmer ist krank seit 09.11.2022. Er war zwischenzeitlich vom 24.04. - 09.05.2023 auf Arbeit und seit 10.05.2023 bis heute wieder arbeitsunfähig mit derselben Krankheit.
Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, tritt ja die Austeuerung ein. Da der Arbeitnehmer ja zwischenzeitlich über zwei wochen da war, wird dies mit berücksichtig.
Das bedeutet das der erste Tag der 23.05.2024. Ist dies so korrekt?