Expertenforum - Aussteuerung Berechnung

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  • 01
    Aussteuerung Berechnung

    Hallo, unser Arbeitnehmer ist krank seit 09.11.2022. Er war zwischenzeitlich vom 24.04. - 09.05.2023 auf Arbeit und seit 10.05.2023 bis heute wieder arbeitsunfähig mit derselben Krankheit.

    Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, tritt ja die Austeuerung ein. Da der Arbeitnehmer ja zwischenzeitlich über zwei wochen da war, wird dies mit berücksichtig.

    Das bedeutet das der erste Tag der 23.05.2024. Ist dies so korrekt?

  • 02
    RE: Aussteuerung Berechnung

    Hallo SB-Personal,
     
    zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir aufgrund der Komplexität des Themas zu dem konkreten Aussteuerungsdatum sowie der uns nicht vorliegenden Unterlagen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Diagnosen) in Ihrem Sachverhalt nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
    Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit der betreffenden Krankenkasse in Verbindung zu setzen und mit dieser verbindlich das Datum der Aussteuerung zu klären.
     
    Gerne geben wir Ihnen die folgenden grundsätzlichen Informationen zum Thema:
     
    Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt bezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je drei Jahren (§ 48 SGB V).
    Bei der Berechnung des Dreijahreszeitraums ist nach dem Grundsatz der starren Blockfrist vorzugehen: der - erstmalige - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit setzt für die ihr zugrunde liegende Krankheit eine Kette aufeinander folgender Blockfristen in Gang, innerhalb derer wegen derselben Krankheit jeweils bis zu 78 Wochen Krankengeld bezogen werden kann.
     
    Für jede Krankheit, die nicht auf die dieselbe Erkrankung zurückzuführen ist, muss eine gesonderte Blockfrist gebildet werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängend zurückgelegt sein „müssen“. Die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren kann somit auch durch nicht zusammenhängende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die auf dieselbe Krankheit zurückzuführen sind, erreicht werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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