Expertenforum - Auslagenersatz

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  • 01
    Auslagenersatz

    Guten Tag,

    wir haben einen Mandanten im Medizintechnik Bereich der für seine Außendienstler folgendes möchte:

    mehrere MA im Außendienst stellen in Ihren Wohnungen ca. 10 qm für die Lagerung der Ware des Arbeitgebers und einen eigenen Kühlschrank für zu kühlende Ware des AG zur Verfügung.

    Diese Ware wir direkt von den Wohnungen der MA durch die MA an die Kunden geliefert.

    Die Firma möchte jetzt für die Lagerfläche und Kühlschränke bei den MA an jeden einen pauschalen Auslagenersatz von monatlich EUR 100,00 steuerfrei zahlen.

    Wir denken hier an §3 Nr. 50 EStG, wäre das so möglich?

    Danke für Ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

  • 02
    RE: Auslagenersatz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    soweit sich der gezahlte Betrag im drittüblichen/marktüblichen Rahmen bewegt, liegt kein Arbeitsentgelt, damit auch keine Lohnsteuerpflicht vor.


    Echter Auslagenersatz (mit dem Ergebnis vollständiger Einkommenssteuerfreiheit) wäre jedoch nur denkbar für die tatsächlich anfallenden Kosten (hier: vor allem Stromkosten der Kühlung). Im Übrigen sind die Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG steuerpflichtig. Sie können gemäß Einkommensteuer-Richtlinien 21.2 Abs. 1 im Einverständnis zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigen unbesteuert bleiben, soweit kalenderjährlich EUR 520 nicht überschritten sind. Im geschilderten Beispiel (monatliche Zahlung von EUR 100) wären also (ohne Lohnsteuerabzug) durch die jeweiligen Arbeitnehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrrecht

     

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