Sehr geehrtes Expertenteam,
ab dem 01.11.2026 bis 30.04.2027 beschäftigen wir einen ausländischen Studenten als Praktikanten. Dieser Praktikant wohnt und studiert in Frankreich.
Ist dieser Praktikant als beschränkt steuerpflichtig abzurechnen, oder muss das DBA Frankreich angewendet werden? Wenn das DBA Frankreich angewendet werden muss, muss dann eine Freistellungsbescheinigung angefordert werden?
Vielen Dank vorab.