Guten Tag,
wie behandelt man in der SV/Steuer einen dualen Studenten (studiert auf einer privaten Hochschule), mit Vertrag zwischen Praxisbetrieb und Studierendem bei welchem KEIN Entgelt für die Praxistätigkeit (40h pro Praxiswoche) vereinbart wurde. Zeitraum 03/2024 bis 06/2026
Lediglich die Übernahme der privaten Studiengebühr wurde vereinbart.
Ist der Vertrag über die Ausbildung im Rahmen der Praxiszeiten des dualen Studiums (Bachelor) - Betriebszahler, arbeitsrechtlich überhaupt zulässig "ohne Engelt"?
Muss hier steuer- und sv-rechtlich überhaupt eine Lohnabrechnung erfolgen?