Guten Tag,
eine MA, die 20 Stunden in der Woche bei unserem Mandanten beschäftigt ist, war bisher zusätzlich bei einem anderen AG sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Da sie mit beiden Gehältern über die KV-Beitragsbemessungsgrenze kommt, hat sie sich privatversichert.
Nun ist aus der anderen Beschäftigung eine Selbstständigkeit geworden.
Da die MA bei unserem Mandanten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der KV liegt, stellt sich nun die Frage, ob sie weiter privatversichert bleiben kann oder automatisch in die KV-Pflicht fällt.
Was ist bei der Beschäftigung unseres Mandanten zu beachten bei
a) Hauptberuflich selbstständig? SV-Schlüssel dann 0110 ohne AG-zuschuß für die PKV?
b) Nebenberuflich selbstständig? Kann MA privatversichert bleiben mit AG-Zuschuß? Oder wird sie pflichtig in der gesetzl. KV und muss sich eine gesetzliche KV wählen?
Wer übernimmt in diesem Fall die Prüfung, ob sie als Haupt- oder Nebenberuflich Selbstständig gilt?
Vielen Dank im Voraus!
UKoerner