Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Beschäftigten Arbeitnehmer, der ist bei uns als 1 Kommandant tätig und bekommt dafürh monatlich eine Entschädigungen (§ 3 Nr. 26 ESGT 3000,00 Euro + § 3 Nr. 12 EST R. 3.12 Abs. 3 Satz 3 LSTR 250 mtl.) ausbezahlt. Ebenso arbeitet er auch beim städtischen Bauhof mit. Da er das übliche Maß hinausgehende Tätigkeiten als Feuerwehrdienstleister ausübt bekommt er zusätzlich noch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mtl. 60,00 Euro brutto. Meine Frage, ist das überhaupt rechtens und an was für Voraussetzungen ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geknüpft. Ich sehe das eher problematisch, da er ja bereits eine Entschädigung als 1 Kommandant erhält.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.