Expertenforum - Aufwandsentschädigung

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  • 01
    Aufwandsentschädigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Beschäftigten Arbeitnehmer, der ist bei uns als 1 Kommandant tätig und bekommt dafürh monatlich eine Entschädigungen (§ 3 Nr. 26 ESGT 3000,00 Euro + § 3 Nr. 12 EST R. 3.12 Abs. 3 Satz 3 LSTR 250 mtl.) ausbezahlt. Ebenso arbeitet er auch beim städtischen Bauhof mit. Da er das übliche Maß hinausgehende Tätigkeiten als Feuerwehrdienstleister ausübt bekommt er zusätzlich noch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mtl. 60,00 Euro brutto. Meine Frage, ist das überhaupt rechtens und an was für Voraussetzungen ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geknüpft. Ich sehe das eher problematisch, da er ja bereits eine Entschädigung als 1 Kommandant erhält.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung

    Als Ergänzung bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich um die Ehrenamtspauschale 840 Euro im Jahr.

  • 03
    RE: Aufwandsentschädigung

    Hallo Personal_BW,

    grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nebenberufliche Tätigkeiten – also neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und/oder einem Minijob - im Rahmen der Übungsleiter- oder der Ehrenamtspauschale beim gleichen Arbeitgeber parallel auszuüben.

    Voraussetzung ist allerdings, dass es sich jeweils um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, die auch durch entsprechende Verträge klar voneinander abgegrenzt sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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