Der Geschäftsführer einer GmbH (er ist kein Gesellschafter) ist länger als 6 Wochen arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld von seiner Krankenkasse. In seinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem tatsächlichen Krankengeld und seinem Nettoverdienst zahlt.
Handelt es sich bei diesem Aufstockungsbetrag um SV-pflichtigen Arbeitslohn?