Guten Tag,
unser Mitarbeiter befindet sich in der Aktivphase der ATZ (Blockmodell). Seit Dezember 2023 ist er krank und ohne Lohnfortzahlung. Die Krankheit endet mit Beginn der Passivphase zum 1.5.24.
Wir bezahlen während der Krankheit die Aufstockungsbeträge weiter und würden auf die Nacharbeit der Fehlzeit verzichten. Muss das fehlende Wertguthaben durch uns als AG "eingezahlt" werden?
Die Frage betrifft auch das Sozialversicherungsrecht.
Vielen Dank und viele Grüße