Expertenforum - Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen im Übergangsbereich

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  • 01
    Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen im Übergangsbereich

    Eine Mitarbeiterin übt bei uns eine Nebenbeschäftigung im Übergangsbereich (ca. 1.360 €) aus.

    Die Sozialversicherungsbeiträge werden bisher - aufgrund der Mehrfachbeschäftigung - anteilig abgeführt.

    Die Mitarbeitenden ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.


    Ab dem 01.07.2024 fällt die Hauptbeschäftigung weg und es wurde Arbeitslosengeld beantragt.


    Finden ab dem 01.07.2024 zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge die Regelungen zum Übergangsbereich Anwendung oder muss der volle Zuschuss/Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden?


     

  • 02
    RE: Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen im Übergangsbereich

    Guten Tag,
     
    bei einem Arbeitsentgelt im Bereich von 538,01 – 2.000,00 Euro sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereiches anzuwenden.
    Die Tatsache, dass ab 01.07.2024 ggf. Arbeitslosengeld bezogen wird findet keine Berücksichtigung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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