Expertenforum - Arbeitlosenversicherungsfrei während Eingliederungszuschuss

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  • 01
    Arbeitlosenversicherungsfrei während Eingliederungszuschuss

    Hallo,


    bei welchen Eingliederungszuschüssen wird ein Mitarbeiter in der Arbeitslosenversicherung frei geschlüsselt?

    Betrifft das auch Mitarbeiter die nach einer Langzeiterkrankung wieder ihre Arbeit aufnehmen und der Arbeitgeber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzl. RV nach dem SGB VI und SGB IX erhält? Der Mitarbeiter stand während seiner Erkrankung weiterhin im Arbeitsverhältnis. Hätte eine Aussteuerung ggf. eine andere Auswirkung im Bezug auf den Eingliederungszuschuss nach einer Langzeiterkrankung?


    MfG

  • 02
    RE: Arbeitlosenversicherungsfrei während Eingliederungszuschuss

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind nach § 27 Abs. 3 Nr. 5 SGB III Personen in einer Beschäftigung, die nach den §§ 16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und 16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt)
    des Zweiten Sozialgesetzbuches gefördert wird, versicherungsfrei.
     
    Grundlage für die Befreiung von der Arbeitslosenversicherungspflicht bei Eingliederungszuschüssen ist regelmäßig eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters.
     
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger gehören nicht zu diesen Zuschüssen und führen daher nicht zur Arbeitslosenversicherungsfreiheit.
     
    Arbeitslosenversicherungsfreiheit kann in diesem Zusammenhang nur bei einem Eingliederungszuschuss nach den Regelungen des SGB II vorliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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