Hallo,
bei welchen Eingliederungszuschüssen wird ein Mitarbeiter in der Arbeitslosenversicherung frei geschlüsselt?
Betrifft das auch Mitarbeiter die nach einer Langzeiterkrankung wieder ihre Arbeit aufnehmen und der Arbeitgeber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzl. RV nach dem SGB VI und SGB IX erhält? Der Mitarbeiter stand während seiner Erkrankung weiterhin im Arbeitsverhältnis. Hätte eine Aussteuerung ggf. eine andere Auswirkung im Bezug auf den Eingliederungszuschuss nach einer Langzeiterkrankung?
MfG