Sehr geehrtes Expertenteam,
eine bisher selbstständige Ärztin arbeitet ab 1.4. als Angestellte in Teilzeit mit Bezug von Altersruhegeld aus Ärzteversorgung /Regelaltersrente erreicht in der DRV. Sie ist über 55/bleibt damit in der PKV
Personenschlüssel 119 monatliches Entgelt unter BBG
Beitragsgruppenschlüssel 0320 geht der RV-Beitrag vom Arbeitgeber an die DRV ? oder ist sie komplett RV-frei, da sie ja bisher in die Versorgungskasse gezahlt hat? Ich nehme an, dass die Ärzteversorgung die gleichen Regelaltersgreneze hat!
Zahlung des AG Zuschusses für die PKV liegt über gesetzl.Beitragszuschuss
Normaler Beitragszuschuss wäre: ermäßigter KV-Beitrag + zzlg. Halber Zusatzbeitrag 7,85%, höchstens 362,25 zzgl.halber Zusatzbeitrag ,
PV-Zuschuss wäre: 1,7 % höchstens 87,98 EUR
Wie wird der übersteigende Zuschuss PKV abgerechnet? Als steuer- und sv-plichtige Lohnart?
Praktisch wie Bruttolohn mit Abzügen?
Evtl. möchte sich der Arbeitnehmer auch freiwillig rentenversichern, dann wäre der Personenschlüssel doch 120 und Beitragsgruppenschlüssel 0120.
Liege ich da richtig?
Bitte um Ihre hochgeschätzte Antwort.
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lohnabrechner