Hat ein privat krankenversichertet Rentner mit Verdienst über JAEG Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss wie vor dem Rentenbezug? Wenn ja wäre es 50% vom nachgewiesenen Beitrag an die PKV bis zur aktuellen Höchstgrenze?
Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zur KV bei privat versicherten Rentnern (PGRS 119/BGRS 0320
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Arbeitgeberzuschuss zur KV bei privat versicherten Rentnern (PGRS 119/BGRS 0320
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RE: Arbeitgeberzuschuss zur KV bei privat versicherten Rentnern (PGRS 119/BGRS 0320
Sehr geehrte Frau Theodor,
nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 SGB V zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V und der nach § 226 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.
Sofern der Arbeitnehmer eine Altersrente erhält, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz in der Krankenversicherung (§ 243 SGB V) zu berechnen ist. Der Zuschuss ist somit niedriger als vor dem Rentenbezug.
Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
Mit freundlichen Grüßen
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