Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen Mitarbeitern auch während der Elternzeit (ruhendes Arbeitsverhältnis) einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket zahlen. Dieser ist auch während des ruhendes AV steuerfrei. Können Sie uns mitteilen ob der Arbeitgeberzuschuss von der Elterngeldstelle auf das Elterngeld angerechnet wird sofern diese Zahlung parallel zum Elterngeld läuft ?
Falls Sie uns hierzu keine Aussage geben können, an welchen Kontakt können wir uns wenden?
Vielen Dank.