Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir wollen Mitarbeitern auch während der Elternzeit (ruhendes Arbeitsverhältnis) einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket zahlen. Dieser ist auch während des ruhendes AV steuerfrei. Können Sie uns mitteilen ob der Arbeitgeberzuschuss von der Elterngeldstelle auf das Elterngeld angerechnet wird sofern diese Zahlung parallel zum Elterngeld läuft ?

    Falls Sie uns hierzu keine Aussage geben können, an welchen Kontakt können wir uns wenden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Hallo HR-Sozialversicherung,

    beziehen Beschäftigte während der Elternzeit Elterngeld, sind die Regelungen des § 23 c Sozialgesetzbuch (SGB) IV zu berücksichtigen. Danach gelten arbeitgeberseitige Leistungen (z.B. Firmenwagen-Nutzung), die für die Zeit des Bezuges von Elterngeld erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Elterngeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 € übersteigen.

    Erhalten Beschäftigte während der Elternzeit dagegen kein Elterngeld, findet § 23 c SGB IV keine Anwendung. Jegliche Leistung des Arbeitgebers stellt in diesen Fällen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil des Arbeitgeberzuschusses zum Jobticket der Beitragspflicht unterliegen würde.

    Welche Auswirkungen der gezahlte Arbeitgeberzuschuss auf die Höhe des Elterngeldes haben könnte, kann – wie Sie bereits schon vermutet haben – von uns im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Hierzu ist die jeweils zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren. Die Zuständigkeit der Elterngeldstelle richtet sich hierbei nach dem Bundesland und dem Wohnort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Guten Tag Expertenteam,


    Sie schreiben im zweiten Absatz sofern kein Elternzeit gezahlt wird: "Jegliche Leistung des Arbeitgebers stellt in diesen Fällen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil des Arbeitgeberzuschusses zum Jobticket der Beitragspflicht unterliegen würde."


    Aus steuerlicher Sicht wurde uns bestätigt das der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket auch während der Elternzeit lohnsteuerfrei bleibt:

    www.aok.de/fk/nordost/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/arbeitgeberzuschuss-jobticket-waehrend-ruhendem-arbeitsverhaeltnis/


    Da die Sozialversicherung der Steuer nachzieht stellt sich uns die Frage ob dieser nicht dann auch beitragsfrei bleibt wenn kein Elterngeld bezogen wird?


    Besten Dank.

  • 04
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    den von Ihnen beschriebenen Grundsatz, dass das Beitragsrecht der Sozialversicherung dem Steuerrecht folgt, stimmen wir grundsätzlich zu.
     
    Die Ausführungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur „Beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach § 23c SGB IV“ am 13.11.2007 lassen uns allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass (seit 01.01.2008) bei Bezug von Leistungen durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ohne Elterngeldbezug und der Nichtanwendbarkeit § 23c SGB IV jegliche Zahlung des Arbeitgebers beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - ungeachtet der steuerrechtlichen Bewertung - darstellt.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren und die Frage der beitragsrechtlichen Behandlung verbindlich zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Guten Tag,


    vielen Dank für diesen Hinweis.


    Bedeutet dies in Folge das durch die Zahlung von einem laufenden Vergütungsbestandteil während eines ruhenden Arbeitsverhältnis begründet durch Elternzeit ohne Bezug von Elterngeld parallel Sozialversicherstage in der Vergütungsabrechnung anzusetzen sind?


    Wir möchten darauf hinweisen das diese Regelung durch den Arbeitgeber nicht umsetzbar ist, da der Arbeitgeber bei einer Elternzeit (ruhendes AV) > 12 Monaten nicht bekannt ist oder Elterngeld durch den Arbeitnehmer parallel noch bezogen wird oder nicht mehr.


    Hinweis: die Elterngeldstelle BW hat uns bereits mitgeteilt das der Zuschuss zum Jobticket während des Elterngelbezuges aufgrund der Steuerfreiheit nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.


    Über eine fachliche Auskunft freuen wir uns.


    Besten Dank.

  • 06
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Hallo HR-Sozialversicherung,

    vielen Dank für Ihre weiteren Informationen zum Sachverhalt bezüglich der Steuerfreiheit während des Elterngeldbezuges.
     
    Ihrer Vermutung, dass es sich in einem solchen Fall um SV-Tage handelt, stimmen wir zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 07
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Guten Tag Expertenteam,


    vielen Dank für diesen Hinweis.


    Um eine Transparenz zu schaffen finden Sie anbei folgendes Praxisbeispiel:


    Beispiel:

    >Elternzeit von 01.03.2024 bis 31.12.2025

    >Elterngeldbezug 01.03.2024 bis 28.02.2025

    > Elternzeit ohne Elterngeldbezug 01.03.2025 bis 31.12.2025

    >Monatlicher Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket i.H.v. 15 EUR 01.03.2024 bis 31.12.2025

    -> dieser ist im Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025 steuerfrei und sv-frei da Bagatellgrenze

    von 50 EUR nicht überschritten wird.

    > Monatlicher Arbeitgeberzuschuss wird aufgrund Wegfall Elterngeldbezug ab 01.03.2025 sozialversicherungspflichtig


    Hätte die Zahlung des Arbeitgeberzuschuss dann auch zur Folge das die Unterbrechungsmeldung per DEÜV zum 28.02.2025 endet und der Mitarbeiter bei einer freiwilligen Krankenversicherung über uns versichert ist und keine Beiträge direkt in der Elternzeit an Sie zahlen muss ab 01.03.2025?


    Vielen Dank.

  • 08
    RE: Arbeitgeberzuschuss Jobticket während Elternzeit

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    aus dem Rundschreiben „Beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach § 23c SGB IV“ vom 13.11.2007 ist zu entnehmen, dass das Zustandekommen von Krankenversicherungspflicht den Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis voraussetzt. Da bei der (Weiter-)Gewährung von arbeitgeberseitigen Leistungen während der Elternzeit keinerlei „Arbeitsleistung der betroffenen Person vorliegt, kann folglich nach unserem Verständnis keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht entstehen.
     
    Der Mitarbeiter bleibt demzufolge als „Selbstzahler“ freiwillig gesetzlich krankenversichert und hat mit seiner Krankenkasse zu klären, ob und inwiefern das weitergezahlte Jobticket Auswirkungen auf die Höhe seines freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags hat.
     
    Abschließend bitten wir um Beachtung, dass wir als Expertenteam bemüht sind, auf die Fragestellungen unserer User einzugehen und diesen eine möglichst korrekte Auskunft zu geben. Zu der von Ihnen nun beschriebenen Fallkonstellation gibt es nach unseren Erkenntnissen keine konkrete Aussage seitens der Spitzenverbände der Sozialversicherung, die hierauf „1 zu 1“ angewandt werden kann. Daher ist es in Fällen, die von Seiten des Gesetzgebers nicht eindeutig bewertet wurden, ratsam, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um von dieser eine verbindliche Klärung des Sachverhalts anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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