Der Arbeitnehmer ist wegen Überschreitens der JAEG seit dem 01.01.2021 freiwillig gesetzlich in der AOK versichert und erhält Zuschüsse zur KV und PV (Beitragsgruppe 0111).
Vom 01.04.2023 bis 30.09.2023 befand er sich im Sonderurlaub ohne Bezüge. Das Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2023. Im Januar 2024 wurde Urlaubsabgeltung gezahlt. Die Urlaubsabgeltung wurde dem letzten Beschäftigungsmonat 09/2023 zugeordnet. Die Urlaubsabgeltung wurde in der RV und AV verbeitragt und die Zuschüsse zur KV und PV wurden ausgezahlt. Ist dies richtig? Zieht die Zahlung von Urlaubsabgeltung einen Anspruch auf Zuschüsse zur KV und PV nach sich, obwohl sich der AN im Sonderurlaub ohne Bezügen befindet?