Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss freiwillige KV/PV

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss freiwillige KV/PV

    Der Arbeitnehmer ist wegen Überschreitens der JAEG seit dem 01.01.2021 freiwillig gesetzlich in der AOK versichert und erhält Zuschüsse zur KV und PV (Beitragsgruppe 0111).

    Vom 01.04.2023 bis 30.09.2023 befand er sich im Sonderurlaub ohne Bezüge. Das Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2023. Im Januar 2024 wurde Urlaubsabgeltung gezahlt. Die Urlaubsabgeltung wurde dem letzten Beschäftigungsmonat 09/2023 zugeordnet. Die Urlaubsabgeltung wurde in der RV und AV verbeitragt und die Zuschüsse zur KV und PV wurden ausgezahlt. Ist dies richtig? Zieht die Zahlung von Urlaubsabgeltung einen Anspruch auf Zuschüsse zur KV und PV nach sich, obwohl sich der AN im Sonderurlaub ohne Bezügen befindet?

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss freiwillige KV/PV

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich erhalten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind,
    von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte (§ 257 Abs. 1 SGB V).
     
    Insoweit wird bei der Zuschusszahlung auf die beitragsrechtliche Bewertung für Pflichtversicherte abgestellt. Dies schließt auch die Regelung des § 23a SGB IV bezüglich
    der beitragsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein.
     
    Sofern also in Ihrem Fall aus der Urlaubsabgeltung bei Krankenversicherungspflicht Beiträge angefallen wären, ist hier auch ein Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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