Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiter erhalten monatliche eine vom Arbeitgeber finanzierte Zahlung an eine Pensionskasse (76,67 EUR mtl.). Die Zahlung ist im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuer- und SV-frei. Die Zahlung erfolgt an die Pensionskasse. Ein Anspruch auf diese Zahlung besteht auch bei einer Erkrankung des Mitarbeiters bis 13 Wochen. D.h. dieser Anspruch besteht auch wenn vom Mitarbeiter Krankengeld bezogen wird. Ist diese Steuer- und SV-freie Zuwendung als Arbeitsentgelt bei der Prüfung des §23c SGB IV zu berücksichtigen? Besteht hier SV-pflicht, wenn in Zusammenrechnung dieser Pensionskassenzahlung mit der Sozialleistung (Krankengeld) das mtl. Vergleichsnetto überschritten wird?
Freundliche Grüße
Elisabeth Schwarz