Liebes AOK Expertenteam,
wir haben eine ehemalige Beamtin des Bundes, Mitte 50, vorzeitig im Jahr 2011 in den Ruhestand versetzt bei uns als Arbeitnehmerin im Januar 2024 eingestellt. Sie bezieht eine Pension und ist bedingt durch ihren "Beamtenstatus" privat krankenversichert sowie beihilfeberechtigt. Die Dame ist KV und PV frei im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit bei uns.
Jetzt stellt sich die Frage ob sie einen Beitragszuschuss, wie jeder andere privatversicherte AN erhält oder nicht.
Vielen Dank für die Rückmeldung.