Expertenforum - Arbeitgeber Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

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  • 01
    Arbeitgeber Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

    Liebes AOK Expertenteam,


    wir haben eine ehemalige Beamtin des Bundes, Mitte 50, vorzeitig im Jahr 2011 in den Ruhestand versetzt bei uns als Arbeitnehmerin im Januar 2024 eingestellt. Sie bezieht eine Pension und ist bedingt durch ihren "Beamtenstatus" privat krankenversichert sowie beihilfeberechtigt. Die Dame ist KV und PV frei im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit bei uns.


    Jetzt stellt sich die Frage ob sie einen Beitragszuschuss, wie jeder andere privatversicherte AN erhält oder nicht.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: Arbeitgeber Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (55-Jährige und Ältere) krankenversicherungsfrei sind.
     
    Dagegen haben Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Dies gilt insbesondere für Beamte/Pensionäre, die eine Beschäftigung ausüben, aber in der Beschäftigung wegen ihres Status als Beamte/Pensionäre krankenversicherungsfrei sind.
     
    Demzufolge besteht für Beamte/Pensionäre kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Regelungen des § 257 Abs. 2 SGB V finden keine Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Arbeitgeber Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

    vielen Dank :-)

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