Hallo liebes Expertenteam,
wir haben zwei Sachverhalte, bei denen wir uns unsicher sind, welche Anzahl an SV Tagen richtig sind:
Fall 1: Mitarbeiter X befindet sich in Elternzeit und hat ab dem 26.01.2024 mit derselben Gesellschaft, bei der er angestellt ist, einen Teilzeitvertrag während der Elternzeit geschlossen. Er arbeitet jedoch nur an zwei Tagen in der Woche. Die übrigen Tage sind bei uns mit der Abwesenheit Elternzeit belegt. Handelt es sich um 30 SV Tage, weil der Teilzeitvertrag diese variable Anzahl an Arbeitstagen aufweist oder müssen wir die SV-Tage auf die Anzahl der gearbeiteten Tage anpassen?
Fall 2: Der Mitarbeiter ist privat versichert und wird ab dem 26.02.2024 ins Krankengeld fallen. Müssen wir 30 SV Tage ausweisen, weil der Mitarbeiter privat versichert ist oder müssen wir die Anzahl der SV Tage trotzdem um die Anzahl der Tage, die der Mitarbeiter sich im Krankengeld befindet, kürzen?
Vielen Dank und viele Grüße