Liebes Expertenforum,
eine Studentin war bei uns im August und September als Werkstudentin beschäftigt.
Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis hat sie am 22.07.2026 erhalten und wurde am 13.07.2026 zum Masterstudium zugelassen, also vor dem Bachelorabschluss. Die Umschreibung zum Master fand zum 24.8.2026 statt. Bis zur Umschreibung war die Studentin durchgehend im Bachelor immatrikuliert, danach im Master
Aus Sicht der Universität war sie im gesamten Zeitraum ohne Unterbrechung Studentin, auch vom 01.08. bis 30.09.2026. Das Sommersemester 2026 lief bis 30.09.2026, ab 01.10.2026 war sie im WS 2026/2027 gleichzeitig im 9. Fachsemester des Bachelors und im 1. Fachsemester des Masters eingeschrieben. Bachelor und Master schlossen daher nahtlos aneinander an.
Kann das Werkstudentenprivileg für die Studentin im August und September angewendet werden, soweit die übrigen Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs vorliegen?
Viele Grüße
Referentin 1